Bis ins Jahr 2025 ist eine Strommangellage in der Schweiz ein realistisches Szenario. Dazu hat der Bundesrat die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) geschaffen. Durch eine entsprechende Bundesratsverordnung kann die OSTRAL im Falle einer anstehenden Strommangellage den Energiebezug in der Schweiz einschränken. Damit hat der Bundesrat ein effizientes Instrument zur Verhinderung eines Black-Out geschaffen. Mehrere Stufen kommen dabei zur Anwendung, wobei als letzte Massnahme Abschaltungen von Teilen des Schweizer Stromverteilnetztes in Betracht gezogen werden. Als wahrscheinlichere Massnahme wird jedoch die Stromkontingentierung betrachtet. Trotzdem, beide Massnahmen stellen eine Gefahr für das unvorbereitete, produzierende Gewerbe dar. Wie Fit sind Ihre Mitglieder in diesem Energiethema? Wir unterstützen Sie im Rahmen von Mitgliederinformationen zum Thema Stromknappheit und Energiekontingentierung. Schwerpunkte liegen dabei in den Verordnungen vom BWL (Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung) und OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen) sowie deren Einflussmöglichkeiten und Restriktionen mittels rechtsverbindlichen Massnahmen. Ihre Mitglieder werden auf mögliche Stromkontingente bzw. Verbrauchseinschränkungen und das darauf vorbereitenden Risk-Management sensibilisiert. Mehr Informationen erhalten Sie unter mail@p-v-energie.ch