MuKen 2014
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKen2014) sind eine konsequente Weiterführung der Vorgängervorschriften MuKen 2000 und 2008. Die Konferenz der kantonale Energiedirektoren EnDK hat die aktuell gültigen MuKen 2014 am 9. Januar 2015 verabschiedet. Die EnDK empfihelt den Kantonen bei der Revision ihrer Energiegesetze die MuKen 2014 zu 100% zu übernehmen. Die Kantone sind aktuell an den Revisionen ihrer Energiegesetze wobei der Kanton Zürich dieses voraussichtlich im September 2022 in Kraft setzen wird.
Die Muken 2014 dient zur Harmonisierung der kantonalen Energiegesetze. Sie regeln in der Hauptsache den Energieverbrauch aller Arten von Gebäuden. Die MuKen 2014 sichern einen effizienten und rationale Energienutzung von Wärme, Kälte, Klimatisierung und Elektrizität. Sie definiert den maximalen Energiebedarf von Gebäuden, den Energiebedarf von Beleuchtungsanalgen und die Vorgaben für Eigenversorgungsanalgen für die Elektrizität.
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