Das wichtigste in Kürze:
– Das neue Energiegesetz wird voraussichtlich per September 2022 in Kraft gesetzt.
– Diverse baurechtliche Änderungen werden rechtskräftig.
– Die Gemeinden können sich für die kommenden Jahre mittels einer Strategie „energetisch“ festlegen.
– Energieeffizienz wird gesetzlich Vorgeschrieben
Die Einführungen des neuen Energiegesetz 2022 sowie der Revision der BBV1 (Besondere Bauverordnung 1) bringen für Gemeinden und Bauherrschaften neue Herausforderungen mit sich. Anforderungen an Bauprojekte und Bauherrschaften werden komplexer. Die Erwartungen der Bevölkerung zu Energiethemen nehmen fortlaufend zu. Zudem verändern sich die Erwartungen von ortsansässigen Betrieben bezüglich Energieversorgungssicherheit. Sie finden nachfolgen daraus abgeleitete Schwerpunkte. Sind darin Punkte enthalten, welche Sie noch nicht umgesetzt haben oder gerne aufnehmen würden? Wir unterstützen Sie gerne.
Mit einem Energieleitfaden für die kommenden Jahre schaffen Sie Transparenz und Planungssicherheit für die Bevölkerung. Der Leitfaden, oder Leitbild, dient für eine kongruente Energie- und Finanzplanung für die Zukunft.
Unsere Dienstleistungen:
– Erstellen von Energieleitbild, kommunaler Energiestrategie, Massnahmenpaketen.
– Mittelfristige Finanzplanungen für den Bereich Energie.
– Auf die Gemeinde angepasste Massnahmenplanung mit Kostenüberwachung.
Prozesse, rechtliche Grundlagen und Aufsicht- sowie Kontrollaufgaben müssen an das neue Energiegesetz angepasst werden. Setzen Sie die Vorgaben des Energiegesetz sowie der Besonderen Bauverordnung (BBV1) rechtzeitig um und schaffen damit Klarheit und Transparenz für Bauherrschaften, Firmen und Bevölkerung.
Unsere Dienstleistungen:
– Aktualisierung der betroffenen, kommunalen Verordnungen und Kommunikationsmittel.
– Unterstützung Ihrer Mitarbeitenden Fachbereich Energie.
Mittels einer aktiven Kommunikation schaffen Sie für die Bevölkerung, Bauherrschaften und das Gewerbe einen Mehrwert. Durch ein lokales Informationsangebot werden Hürden abgebaut.
Unsere Dienstleistungen:
– Wir unterstützen Ihre Mitarbeitenden in den fachlichen Fragen.
– Sie können pv energie als Informationsinstanz einbinden.
Jedes Bauvorhaben wird zukünftig auch eine Stromproduktionsanlage. Energieeffizienz wird neuerdings gefordert und muss gemäss Energiegesetz gefördert werden. Welche Aufgaben werden dadurch entstehen? Welche Strategie will dabei die Gemeinde verfolgen?
Unsere Dienstleistungen:
– Wir unterstützen Sie in der Kommunikation mit der Bevölkerung.
– Erstellen einer Stromproduktionsstrategie.
Mehr als ein Drittel des gesamte Strom wird im Haushalt verbraucht. Eine Zielgruppe die schwer erreichbar ist. Werden Sie zusammen mit Ihren lokalen Haustechnikern zur „Energieberater Gemeinde“ und schaffen durch diese Multiplikation eine noch unbekannt Hebelwirkung. Über die „Handwerker des Vertrauen“ werden die Strombezügerinnen und Bezüger automisch sensibilisiert und fachlich richtig beraten.
Unsere Dienstleistungen:
– Erfahren Sie mehr über das Angebot unter mail@p-v-energie.ch
– Die Ausbildung führen wir zusammen mit der Höheren Fachschule Uster durch.
